Sowohl Käufer als auch Verkäufer sollten sich der Probleme bewusst sein, die bei einer abschließenden Hausbegehung auftreten können. Für Hauskäufer und -verkäufer kann die abschließende Besichtigung einer der wichtigsten Schritte im Immobilienprozess oder aber auch eine der nervenaufreibendsten sein.
Die letzte Besichtigung findet in der Regel nur wenige Stunden (bis zu 24 Stunden) vor dem eigentlichen Verkaufsabschluss (Closing) statt. Es ist eine letzte Gelegenheit für den Käufer, zusammen mit seinem Makler, das Haus zu inspizieren und sicherzustellen, dass es keine Probleme/ Beschädigungen in letzter Minute gibt.
Gesetzlich ist es nicht vorgeschrieben, dass der Käufer den Walk-Through wahrnimmt. Andersrum jedoch, wenn dies Bestandteil des Kaufvertrages ist, kann der Verkäufer dies nicht ablehnen und muss dem Käufer Zugang zu der Immobilie gewähren. Sollte der Verkäufer dies vehement ablehnen, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und auf Schadensersatz klagen.
Welche Probleme können auftreten?
Hin und wieder treten Probleme auf – Hier sind 10 der häufigsten Walk-Through-Entdeckungen, die potenziell eine Verschiebung des Closings hervorrufen können:
- Das Haus ist nicht leer
- Das Haus ist ein Chaos
- Die vereinbarten Reparaturen wurden nicht abgeschlossen
- Enthaltenes persönliches Eigentum ist verschwunden
- Der Rasen wurde nicht gepflegt
- Die Versorgungsunternehmen (Strom, Wasser) wurden abgeschaltet
- Die Geräte funktionieren nicht
- Es gibt große Schäden an den Wänden
- Die Klimaanlagen funktionieren nicht
- Beim Umzug wurde das Haus beschädigt
Das Haus ist nicht leer
Sofern nicht anders vereinbart, sollten die Verkäufer bis zur letzten Besichtigung vollständig aus dem Haus ausgezogen sein. Wenn der Verkäufer eine Farbdose oder ein paar Mülltüten zurücklassen hat, ist das wahrscheinlich nicht das Ende der Welt. Aber wurde sehr viel mehr zurückgelassen, kann der Käufer verlangen, dass jemand vorbeikommt und aufräumt.
Das Haus ist ein Durcheinander
Die typische Vereinbarung besteht darin, dass der Verkäufer die Immobilie in einem besenreinen Zustand hinterlässt. Dies ist ein etwas nebulöser Begriff und kann für verschiedene Menschen unterschiedliche Dinge bedeuten. Das Haus muss nicht unbedingt makellos sein, aber es sollte auch kein Katastrophengebiet sein. Im Idealfall soll das Haus bezugsfertig für die neuen Hausbesitzer erscheinen.
Die vereinbarten Reparaturen wurden nicht abgeschlossen
Wenn Käufer und Verkäufer über Reparaturen oder Renovierungen verhandeln, wird erwartet, dass diese bis zum Zeitpunkt der letzten Besichtigung abgeschlossen sind. Wenn der Verkäufer aufgrund unvorhergesehener Umstände etwas mehr Zeit benötigt, sollte dies dem Käufer rechtzeitig vor dem Abschluss mitgeteilt werden.
Enthaltenes persönliches Eigentum ist verschwunden
Hat der Verkäufer Artikel mitgenommen, von denen er sagte, dass er sie für Sie hinterlassen würde? Leuchten? Fensterdekorationen? Ein Möbelstück, das Sie zusammen mit dem Haus kaufen wollten? Das ist definitiv etwas, das den Abschluss verzögern oder zu Tumult führen kann.
Der Rasen wurde nicht gepflegt
Immobilienverträge sehen in der Regel vor, dass der Verkäufer die Rasenflächen bis zum Zeitpunkt des Closings instand hält. Das bedeutet nicht, dass alles perfekt gepflegt sein muss, aber wenn das Gras 1 m hoch ist oder während der Treuhandfrist abgestorben ist, ist das ein Problem.
Die Versorgungsunternehmen wurden abgeschaltet
In der Regel sieht Ihr Immobilienvertrag vor, dass die Versorgungsunternehmen während des letzten Durchgangs eingeschaltet sein müssen. Wenn Sie während des Rundgangs keinen Strom oder fließendes Wasser haben, könnte dies technisch gesehen ein Vertragsbruch sein.
Die Geräte funktionieren nicht
Für Eigenheimkäufer ist es wichtig, den abschließenden Rundgang als Gelegenheit zu nutzen, alle im Verkauf enthaltenen Geräte zu testen und zu bestätigen, dass sie wie beabsichtigt funktionieren. Wenn etwas nicht funktioniert, können Sie den Verkäufer um eine Reparaturpauschale bitten.
Es gibt großen Schaden an den Mauern
Hat der Verkäufer einen an der Wand montierten Fernseher, ein Kunstwerk oder irgendeine Art von Heimautomatisierungstechnologie entfernt? Und wenn ja, hat es Schäden an der Wand hinterlassen? Dies könnte ein großes Problem sein.
Die Klimaanlage (HVAC) funktioniert nicht
Käufer sollten sowohl die Heiz- als auch die Kühlfähigkeit des Hauses testen. Prüfen Sie, dass sie zufriedenstellend funktionieren. Wenn nicht, werden Sie wahrscheinlich Reparaturkosten oder eine Preisanpassung aushandeln wollen.
Das Haus wurde beim Umzug beschädigt
Wenn die Verkäufer beim Auszug irgendeinen Schaden am Haus angerichtet haben, sollten Sie das in Betracht ziehen. In manchen Fällen kann es sich für Sie lohnen, eine Reparaturpauschale zu beantragen.
Fazit
Nehmen Sie als Käufer unbedingt die Möglichkeit eines finalen „Walk-Through“ wahr. Die oben genannten Punkte sind einige der Wichtigsten, auf die Sie achten sollten bei der Begehung. Ziehen Sie Ihren Immobilienmakler zu Rate und besprechen Sie sich gemeinsam, wie Sie in Einzelfällen vorgehen möchten. Der Verkäufer bzw. sein Immobilienmakler sollte anschließend in die Kommunikation eingebunden werden.
In den meisten Fällen kann eine gemeinsame Lösung gefunden werden, ohne einen Anwalt zu Rate ziehen zu müssen.